Das Überholverbotsschilder durchaus ihre Berechtigung haben, zeigt jetzt ein Fall bei Aurach. Ein Fahrer fährt mit seinem Sattelzug auf der A6 zwischen den Anschlussstellen "Feuchtwangen-Nord" und "Aurach". Hier überholt er trotz Überholverbot einen LKW. Die Verkehrspolizei stoppt und kontrolliert ihn daraufhin. Hier fällt auf, dass er einen Sperrvermerk in seinem Führerschein hat. Er hätte also in Deutschland überhaupt nicht mit dem Sattelzug fahren dürfen. Die Polizei hat gegen den Mann jetzt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, außerdem hat er einen Geldbetrag als Sicherheit hinterlegen müssen.