Die Diskussion um die Leinenpflicht für Hunde brandet immer wieder auf. Viele Menschen haben Angst, wenn ein freilaufender Hund auf sie zukommt. Und das muss nicht einmal ein großer Hund sein. Erschwerend kommt hinzu: jede Kommune kann das für sich regeln.
In Ansbach gibt es die Leinenpflicht für Hunde nur teilweise. In der Hundehaltungsverordnung aus dem Jahr 1995 ist geregelt, dass Kampfhunde und große Hunde in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen an der Leine zu führen sind.
Am Altmühlsee müssen Hunde zum Beispiel an die Leine genommen werden. Nur am Hundestrand dürfen sie sich austoben. Probleme mit Fahrradfahrern und Hundebesitzern gebe es am Altmühlsee aber kaum, sagt Maximilian Eberl, stellvertretender Geschäftsleiter des Zweckverbands.