Ein neues Jagdrecht soll jetzt helfen, die Wildgänseproblematik am Altmühlsee besser in den Griff zu bekommen. Seit September gilt eine neue Verordnung, die insbesondere Nilgänse und Rostgänse betrifft. Beide gelten als gebietsfremde Arten. Nilgänse können nun ganzjährig gejagt werden. Für erwachsene Rostgänse geht die Jagdzeit von Anfang September bis Ende Februar. Ihre Jungtiere dürfen ganzjährig gejagd werden. Der CSU Landtagsabgeordnete Helmut Schnotz weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass zu viele Wildgänse durch ihren Kot die Blaualgenproblematik im Altmühlsee verschärfen. Diana Oster, Vorsitzende des Jagdvereins Gunzenhausen, nennt ein weiteres Argument: Die fremden Wildgansarten schaden auch heimischen Arten wie etwa den bedrohten Höhlenbrütern.