Sie sollen Gelder in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Vor dem Amtsgericht Ansbach stehen ab heute zwei ehemalige leitende Angestellte eines Altenheims. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Gewerbsmäßige Untreue. Einem Mann wird vorgeworfen, mit Schecks vergütete Treueprämien auf das eigene Konto eingelöst und das Geld aus dem Verkauf von Essensmarken für sich behalten zu haben. Die Ex-Verwaltungsleiterin des Altenheims soll Konten von verstorbenen Bewohnern zugunsten ihres Kontos aufgelöst haben. Zudem soll sie Einnahmen von Geburtstags- und Trauerfeiern selbst eingesteckt haben. Geplant sind dazu zunächst zwei Verhandlungstage vor dem Amtsgericht Ansbach.