Ansbach | Bewährung abgelehnt

13. Oktober 2017 , 09:40 Uhr

Für seine anonymen Bombendrohungen in einem Kindergarten und einem Altenheim in Wolframs-Eschenbach muss ein Mann jetzt ins Gefängnis. In einem ersten Urteil hatte ihn das Landgericht Ansbach zu zwei Jahren Haft wegen Störung des öffentlichen Friedens und Körperverletzung verurteilt.
In der Berufung senkte der Richter zwar die Haft auf 18 Monate ab. Aber weiterhin ohne Bewährung. Der Mann hatte mit seinen anonymen Bombendrohungen im Januar 2016 für Angst und Schrecken in Wolframs-Eschenbach gesorgt und den öffentlichen Frieden massiv gestört. Denn er hatte sich als Flüchtling ausgegeben. Mitten in der Flüchtlingskrise und der Diskussion um die Silvesternacht in Köln. In dieser aufgeheizten Situation hätte "ein kleiner Funke das Ganze zum Explodieren bringen können", betonte der Richter.

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