Leinenpflicht heißt Leinenpflicht – so lässt sich ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zusammenfassen. Im Ansbacher Hofgarten hatte eine Schwangere vor einem frei laufenden Chihuahua fliehen wollen. Sie stürzte und erlitt unter anderem einen Bruch am Oberarm. Das Ansbacher Landgericht hatte der Frau noch eine große Mitschuld zugesprochen. Ob der kleine Hund nur schnuppern wollte oder nicht, war aber aus Sicht des Oberlandesgerichts unerheblich. Es verwies auf die Leinenpflicht im Hofgarten. Darum muss der Hundehalter jetzt 1.500 Euro Schmerzensgeld zahlen.