Der getötete Wels vom Brombachsee sorgte im Juni bundesweit für Aufsehen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Ansbach einen juristischen Schlussstrich gezogen. Weder der Angler, der den Fisch aus dem Wasser zog, noch der Polizist, der auf den Wels schoss, haben sich strafbar gemacht. Ganze sechs Menschen hatte der aggressive Wels gebissen. Die Situation wurde so brenzlig, dass die Polizei kommen musste. Ein Beamter schoss in Richtung des Tieres, verfehlte es aber. Ein Angler zog den über 2 Meter langen Wels aus dem Wasser und erlegte ihn. All das sorgte unter Tierschützern für heftige Kritik. Sie sahen darin Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Die Maßnahmen waren aber gerechtfertigt, erklärt die Staatsanwaltschaft. Der Wels steht weder unter Schutz noch bestand Schonzeit. Der Polizist habe nur weitere Gäste vor dem Fisch schützen wollen.