Nachdem ein Mann aus Gunzenhausen vor gut einer Woche vor dem Landgericht zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, hat er jetzt Revision gegen das Urteil eingelegt. Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Ehefrau und drei Kinder im Schlaf überrascht und mit einem Messer getötet hat. Es stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Jetzt also die Revision. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof prüft es jetzt auf Rechts- und Verfahrensfehler.