Das Bayerische Innenministerium widerspricht den Darstellungen des Ansbacher Oberbürgermeisters bezüglich der Demo vom Wochenende. 1900 Menschen protestierten gegen die Corona-Maßnahmen – weitgehend ohne Maske und ohne Abstand. Das sorgte in Teilen der Bevölkerung für Kritik. Der Ansbacher Oberbürgermeister Thomas Deffner verwies im Radio 8–Interview auf die 15. Bayerische Infektionsschutzverordnung. Sie lasse die Anordnung einer Maskenpflicht nicht zu.
Im Bayerischen Innenministerium wird das anders gesehen. Auf Anfrage von Radio 8 teilt eine Sprecherin mit, bei Demonstrationen muss ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Eine generelle Maskenpflicht gebe es nicht. Diese könne aber von der genehmigenden Behörde – in diesem Fall die Stadt Ansbach – sehr wohl angeordnet werden. Sicherzustellen sei, dass die von der Versammlung ausgehenden Infektionsgefahren auf ein vertretbares Maß beschränkt bleiben. Zu diesen im Einzelfall gebotenen Beschränkungen der Versammlung kann auch eine Maskenpflicht gehören, teilt das Innenministerium mit.