Das Amtsgericht in Ansbach hatte es jetzt mit einem wohl eher ungewöhnlichen Fall zu tun. Ein Pferdebesitzer hatte gegen einen Tierarzt geklagt. Der Tierarzt sollte das Pferd kastrieren. Bei der OP am stehenden Pferd ging zwar alles gut, allerdings fand danach keine tierärztliche Nachkontrolle mehr statt. Das Pferd erkrankte und musste nachbehandelt werden. Die Kosten dafür in Höhe von gut 1300 Euro wollte der Pferdebesitzer vom Tierarzt zurückerstattet haben. Das Amtsgericht orderte jetzt ein tierärztliches Gutachten an. Laut dem Sachverständigen entspreche die OP-Methode am stehenden Pferd nicht dem aktuellen Stand der Tiermedizin. Hier bestehe ein massiv erhöhtes Infektionsrisiko, außerdem hätte der Tierarzt zur Nachkontrolle kommen müssen. Das Amtsgericht hat nun entschieden: der Tierarzt muss zahlen.