Ein Schlag ins Gesicht der Ansbacher Geschäftswelt. Der Verwaltungsgerichtshof in München kippt die aktuelle Verordnung der Stadt zu den verkaufsoffenen Sonntagen. Aus Sicht der Richter, sei derzeit die Grundlage für eine Sonderöffnung in Ansbach nicht gegeben. Demnach müsste dem Shoppingerlebnis eine publikumswirksame Veranstaltung übergeordnet sein. Das ist laut Gericht nicht einmal beim Altstadtfest der Fall. Udo Kleinlein, Rechtsreferent der Stadt Ansbach:
Eine Revision ist nicht möglich. Die Stadt Ansbach hat lediglich die Möglichkeit eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen. Die Chancen schätzt der Rechtsreferent eher gering ein.