Der sogenannte Bundesleiter der Identitären Bewegung Deutschland e.V. ist mit seiner Klage vor dem Ansbacher Verwaltungsgericht gescheitert. Er wollte seinen Waffenschein zurück haben, den das Landratsamt Erlangen-Höchstadt eingezogen hatte. Ein Grund ist, dass die Identitäre Bewegung vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Außerdem wurde das Urteil auch damit begründet, dass der Kläger zuvor schon strafrechtlich aufgefallen war. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.