Gleich doppelt Ärger hatte jetzt ein 22-Jähriger in Ansbach. Laut Polizei war er auf einem Kleinkraftrad unterwegs, als Beamte ihn einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten sie fest, dass der 22-Jährige für den Roller überhaupt keine Fahrerlaubnis besitzt. Damit aber nicht genug. Wenig später stellte sich auch noch heraus, dass er den Roller zuvor wohl gestohlen hatte. Die Beamten konnten ihn der rechtmäßigen Besitzerin zurückgeben. Den 22-Jährigen erwarten jetzt gleich zwei Anzeigen. Eine wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eine wegen Diebstahls.