Ein verkaufsoffener Sonntag in Ansbach ist wohl erst einmal vom Tisch. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt seine Urteilsbegründung zur Ansbacher Verordnung veröffentlicht. Und die lässt dem Shopping-Erlebnis am Sonntag in Innenstadt und Brückencenter kaum eine Chance. Die Organisatoren müssten eine schlüssige Prognose abgeben, dass eine Veranstaltung von sich aus deutlich mehr Publikum anzieht als ein verkaufsoffener Sonntag. "Nach dieser Vorgabe müsse man das Oktoberfest nach Ansbach verlegen, um eine Ladenöffnung zu rechtfertigen", meinte der Chef des Brückencenters, Andreas Schmid.