Sechs Monate auf Bewährung - das ist das Urteil des Ansbacher Amtsgerichts gegen die ehemalige Verwaltungsleiterin eines Altenheims, weil sie das Taschengeld von Verstorbenen unterschlagen haben soll. Die 51-Jährige kann innerhalb einer Woche noch Berufung gegen das Urteil einlegen. Laut Anklage soll die Frau von 2014 bis 2017 immer wieder Geld in der Einrichtung veruntreut haben. Die Frau betonte vor Gericht: sie habe sich nicht selbst bereichert. Auch der ehemalige Küchenleiter ist in einem anderen Verfahren wegen Veruntreuung zu zweieinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er hat gestanden rund 30.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt zu haben, unter anderem in Form von Rückvergütungsschecks von Lieferanten.