Ganze drei Mal hat sich die Große Jugendkammer am Landgericht Ansbach schon mit einem Missbrauchsfall beschäftigen müssen. Jetzt haben die Richter das Urteil vom März 2021 bestätigt. Damals war der Angeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben, ein zweiter Prozess musste verschoben werden. Der Angeklagte soll sich als Jugendleiter einer Hilfsorganisation an zwei Jungen vergriffen haben, die damals elf und 14 Jahre alt waren. Beide hatten im Prozess als Zeugen ausgesagt, berichtet die FLZ. Ihre Darstellungen seien für das Gericht glaubhaft gewesen. Außerdem habe es Zeugenaussagen gegeben, wonach der Jugendleiter die Kinder aufforderte, sich halbnackt im Kreis aufzustellen, oder Klapse auf den Po bekamen. Die Verteidigung stellte es als Komplott gegen den Angeklagten dar und forderte Freispruch. Innerhalb einer Woche kann die Verteidigung gegen das Urteil Revision einlegen.