Das Ansbacher Verwaltungsgericht hat die Hoffnung vieler größerer Geschäfte zerschlagen, am Montag doch noch öffnen zu können. Es hat heute den Eilantrag einer Bekleidungskette mit Filialen in mehreren Städten abgelehnt. Das Bekleidungshaus wollte die Ladenflächen auf die vorgegebenen 800 qm beschränken. Der Kammer reicht das aber nicht aus. In der Begründung heißt es, dass das Geschäft mit seinem umfangreichen Kleidungs- und Markenangebot eine Sogwirkung hat und nicht die Größe der Ladenfläche. Durch diese Anziehungskraft würden die Kontaktmöglichkeiten steigen und damit auch das Risiko einer Übertragung des Corona-Virus.