Dürfen Berichte der Lebensmittelüberwachung von Gasthöfen und Hotels im Internet veröffentlicht werden? Das Verwaltungsgericht Ansbach hat jetzt der Klage eines Betreibers stattgegeben. Gäste haben demnach nicht immer Anspruch auf Informationen über mögliche Beanstandungen in Sachen Hygiene von Gastro-Betrieben. Auf der Internetplattform "Topf Secret" waren Berichte dazu veröffentlicht worden. Dagegen hatte sich der Betreiber eines Hotels mit Metzgerei aus dem Landkreis Ansbach gewehrt. Es hätte nur kleine Verstöße gegeben. Zudem müsse es auch öffentlich gemacht werden, wenn die Probleme beseitigt sind. Dieser Meinung war letztlich auch das Verwaltungsgericht Ansbach in diesem speziellen Einzelfall. Die Berichte hatte eine Privatperson beim Landratsamt Ansbach eingefordert, um sie dann auf der Internetplattform zu veröffentlichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.