Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Klage einer Anwohnerin in Wassertrüdingen abgewiesen. Es geht um den Gewässerausbau des Mühlweihers für die Landesgartenschau. Die Frau hatte unter anderem befürchtet, dass Besucher direkt in ihr Haus schauen könnten. Außerdem rechnete sie mit unzumutbarem Lärm und Müll, der sich im Weiher vor ihrem Anwesen sammeln könnte. Die Ansbacher Richter lehnten ihren Antrag ab. Eine Beschädigung des Gebäudes sei nicht zu befürchten. Außerdem könne niemand verlangen, dass ein Gebäude abgeschirmt wird - nur damit Menschen von einem öffentlichen Weg aus nicht hineinschauen können. Unzumutbarer Lärm sei auch nicht zu erwarten. Und was den Müll betrifft - da habe die Stadt den Abfluss auf Wunsch der Anwohnerin verlegt.