Vor dem Ansbacher Amtsgericht muss sich heute ein Ex-Mitarbeiter des Christa Maria Stifts in Wassertrüdingen verantworten. Der Mann soll als Bereichsleiter vor vier Jahren angeordnet haben, einen Bewohner einer Wohngruppe wochenlang zu fesseln. Laut Staatsanwaltschaft geschah das ohne rechtliche Grundlage und klagte auf Freiheitsberaubung und Misshandlung. Mit der sogenannten 5-Punkt-Fixierung mussten die Pflegekräfte den Mann an Bett oder Stühle fesseln – also an Armen, Füßen und am Becken. Teils bis zu einer Woche durchgehend. In der Regel ist das nur erlaubt, wenn jemand eine Gefahr für sich und andere darstellt. Hier sollte der Mann nur dazu gebracht werden, sich endlich an die Regeln der Wohngruppe zu halten. Dazu gab der Bereichsleiter eine Dienstanweisung heraus und gab vor, es läge ein richterlicher Beschluss vor, schildert die Staatsanwaltschaft.