Obwohl ein Landwirt aus Dietersheim, im Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim ein Schwein in seinem Stall verhungern ließ, darf er weiter Tiere halten und muss lediglich eine Geldstrafe zahlen. Zu diesem Urteil kam jetzt das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Berufungsprozess. Davor hatte ihn das Amtsgericht Neustadt zu einer Bewährungsstrafe von zwei Monaten verurteilt und ihm ein dreijähriges Tierhaltungsverbot ausgesprochen. Dagegen ging der 44-Jährige in Berufung, da er seine Existenz als Landwirt als bedroht ansah. Weil er aktuell ein Ziegenherde artgerecht hält, kam er vor dem Landgericht mit einer Geldstrafe davon.