Ein Mann aus Dinkelsbühl muss sich jetzt wegen eines Vergehens gegen das Bundesnaturschutzgesetz verantworten - der Grund ist ein Biber. Der Mann wohnt in der Nähe eines Wasserlaufes. Hier befindet sich ein Biberdamm und der Mann befürchtet einen Rückstau. Da er Angst hat, dass sein Haus und Grundstück überschwemmt wird, meldet er sich beim Landratsamt Ansbach. Die erklären ihm allerdings, dass er den Biberdamm nicht einfach entfernen darf. Das hindert ihn aber nicht daran, einen Baggerfahrer für die Entfernung des Biberbaus zu beauftragen. Gegen beide Männer hat die Polizei deswegen jetzt entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.