Im Prozess um den geplanten Logistikpark bei Dombühl, hat das Verwaltungsgericht Ansbach nun eine erste Entscheidung verkündet: Der Bund Naturschutz kann als Verband nicht gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes klagen. Es handle sich um einen formalen Aspekt, so der Sprecher des Verwaltungsgerichts. Zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung ist es noch nicht gekommen. Entschieden ist also noch nichts - denn auch eine Privatperson hat Klage erhoben. Sollte der Kläger direkt betroffen sein, etwa durch ein angrenzendes Grundstück, könne die Entscheidung anders ausfallen, so der Sprecher. Gegen die Entscheidung kann der Bund Naturschutz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegen.