Auch Fürth hat jetzt den ersten Corona-Grenzwert von 35 überschritten. Ab heute (22.10.) gelten die entsprechenden Maßnahmen. Auf öffentlichen Plätzen und der Fußgängerzone gilt auch im Freien Maskenpflicht. Alkohol in der Öffentlichkeit ist von 23 bis 6 Uhr verboten. Bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen muss ebenfalls durchgehend die Maske getragen werden.
Das gilt auch in öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz, überall dort, wo sich viele Menschen begegnen und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe müssen die Maske auch im Unterricht tragen. Private Treffen und Feiern werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt. Die Maßnahmen gelten jetzt mindestens eine Woche lang.