Auf dem Gelände einer ehemaligen Strickerei soll ein Lebensmittelmarkt entstehen. Das Verwaltungsgericht allerdings hat die Bauarbeiten jetzt gestoppt. Der Grund: mehrere Klagen von Anwohnern gegen das Vorhaben. Den Klägern geht es um nicht eingehaltene Abstandsflächen. Außerdem sei ein Lebensmittelmarkt in dieser Größe in einem Wohn – oder Mischgebiet nicht zulässig. Das Gericht hat nun entschieden, dass die Klagen eine aufschiebende Wirkung haben. Heißt: vor der endgültigen Klärung ob gebaut werden darf oder nicht, darf der Bau nicht weiter betrieben werden. Gegen diese Entscheidung können Landratsamt und Bauherrin vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegen.