Die Geflügelpest hat jetzt auch den Landkreis Ansbach erreicht. Bei einer aufgefundenen Wildgans Mitte November im Landkreis Ansbach ist das Virus festgestellt worden. Das Institut in Erlangen bestätigte das Ergebnis erst jetzt, wie das Landratsamt Ansbach mitteilt. Es besteht aber weiterhin keine Aufstallpflicht für Geflügel. Geflügelhalter sollten allerdings sicherstellen, dass ihr Geflügel keinen Kontakt zu Wildvögeln hat. Auf entsprechende Hygiene und Maßnahmen solle geachtet werden. Eine Impfung für Hausgeflügel gegen das Virus ist nicht möglich. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Tote Wasservögel können dem Veterinäramt Ansbach gemeldet werden. Auch unter Telefon 0981 – 468-8001.