Lehrberg | Geflügelpest amtlich bestätigt

27. Dezember 2024 , 15:18 Uhr

Foto: Um den Ausbruchsbetrieb hat das Landratsamt Ansbach eine Schutzzone (rot) und eine Überwachungszone (blau) eingerichtet. Darin gelten jeweils strenge Vorgaben zum Umgang mit Geflügel, Eiern und Fleisch.


Es ist amtlich bestätigt: In einem Geflügelbetrieb im Bereich Lehrberg ist die tödlich verlaufende Geflügelpest ausgebrochen. Wie berichtet, wurde bereits um den Betrieb herum in drei Kilometern eine Schutzzone und in 10 Kilometern eine Überwachungszone eingerichtet. Um eine Verbreitung ausschließen zu können, werden in der Schutzzone Geflügelhalter nun stichprobenartig vom Veterinäramt aufgesucht und deren Tiere untersucht, so das Landratsamt. Zudem gilt in beiden Zonen eine Aufstallpflicht für mindestens 30 Tage nach Desinfektion des Ausbruchsbetriebes (bis voraussichtlich Anfang Februar 2025). Aktuelle Informationen sowie eine bayernweite Karte mit den betroffenen Zonen gibts online unter lgl.bayern.de.

Grafik: Um den Ausbruchsbetrieb hat das Landratsamt Ansbach eine Schutzzone (rot) und eine Überwachungszone (blau) eingerichtet. Darin gelten jeweils strenge Vorgaben zum Umgang mit Geflügel, Eiern und Fleisch.

Die Überwachungszone umfasst die Ortsteile folgender Städte und Gemeinden:

 

 

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