Leutershausens Bürgermeisterin hat mit der Justiz anscheinend wenig Erfolg. Befangenheitsanträge gegen zwei Richter des Arbeitsgerichts sind jetzt zurückgewiesen worden, das berichtet die Fränkische Landeszeitung. Die Bürgermeisterin hatte in einem ihrer Anträge argumentiert, dass der Vorsitzende Richter sich gegenüber der Presse negativ geäußert habe. Die zuständige Kammer sah das anders. In dem Verfahren geht es um den Vorwurf einer Angestellten der Stadt. Sie wirft Bonnemeier vor, sie beleidigt zu haben. Das Verfahren kann nun fortgesetzt werden - wenn es einen neuen Termin gibt.