Es gehört zu den gefährlichsten Manövern im Straßenverkehr - das Überholen. Im Frühjahr passierte dabei ein Unfall zwischen Schnelldorf und Reichenbach. Ein Autofahrer hatte vor dem Amtsgericht Ansbach geklagt, nun landete der Fall beim Landgericht. Beim Überholen zweier LKWs kam es damals an einer Engstelle zur Kollision mit einem der LKWs. Der LKW kam zu weit nach links, der Autofahrer zu weit nach rechts. Das Amtsgericht sprach dem Autofahrer deshalb nur 40% des erlittenen Schadens zu. Er habe die größere Schuld an dem Unfall gehabt, weil er als Ortskundiger die Strecke kennt und nicht den erforderlichen Seitenabstand eingehalten hat. Nun hat auch das Landgericht so entschieden, das Urteil ist damit rechtskräftig.