Die US-Army wird im März im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim Hubschrauberlandeübungen einschließlich Nachtlandungen durchführen. Betroffen sind die Gemeinden Trautskirchen, Gerhardshofen, Emskirchen, Bad Windsheim, Uffenheim, Dietersheim, Dachsbach, Münchsteinach, Markt Nordheim. Wie das Landratsamt Neustadt/Aisch-Bad Windsheim berichtet, finden die Übungen im Zeitraum vom 02.03. bis 31.03. statt. Informationen zu den Entschädigungsansprüchen für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden finden Sie bei uns im Netz.
Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes anzumelden.
1. Schadensregulierungsstelle
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Tel.: 0911 992610
Regionalbüro Süd Nürnberg E-Mail: SRB-Sued@bundesimmobilien.de
Rudolphstr. 28
90489 Nürnberg
Neustadt a.d.Aisch, den 12. Februar 2026
2. Beschwerden bzgl. Flugbetrieb/Lärm
Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle Tel.: 0152 09114369
Frau Helga Moser
Katterbach Army Airfield
91522 Ansbach
und/oder
Luftfahrtamt der Bundeswehr Tel.: 0800 8620730 (gebührenfrei)
Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Fax: 02203 9082776
Luftwaffenkaserne WAHN E-Mail: FLIZ@bundeswehr.org
Postfach 90 61 10
51127 Köln
3. Beschwerden bzgl. der festgelegten Landepunkte und Manöverschäden
Manöverbeauftragte der US-Army Tel.: 09641 705870760 oder
Tel.: 01577 1918155