Der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim muss die Infektionszahlen nach Gemeinden aufgeschlüsselt an die Presse geben. Das hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Bisher hat sich das Landratsamt geweigert, weil Landrat Helmut Weiß befürchtet, dass so einzelne Personen die an Covid 19 erkrankt sind, erkannt werden könnten. Der Verwaltungsgerichtshof sieht das anders. Gegen den Beschluss des Gerichts gibt es keine Rechtsmittel, das Landratsamt muss ihn umsetzen und hat das inzwischen auch schon getan.