Auch mittelfränkische Lehrer dürfte dieses Urteil interessiert haben. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: es gibt eine Erste-Hilfe-Pflicht für Lehrer. Ein früherer Schüler hatte gegen zwei Lehrer geklagt. Grund: Sie seien nicht gut genug ausgebildet gewesen, um richtig Erste Hilfe zu leisten. Der Schüler ist seitdem zu 100% schwerbehindert.
Frage an Ferdinand Czermack, Organisationsreferent vom Bayrischen Roten Kreuz in Ansbach:
Ist denn jetzt nach dem Beschluss ein erweitertes Kurs-Programm für Lehrer geplant?
"Kann ich mir aktuell noch nicht vorstellen. Wir haben bei uns im Stadt- und Landkreis Ansbach ohnehin sehr, sehr hohes Engagement bei unserer Bevölkerung und auch bei den ganzen Betrieben. Bei Betrieben ist es ohnehin schon Pflicht, alle zwei Jahre betriebliche Ersthelfer regelmäßig fortzubilden. Schulen, Bildungseinrichtungen haben diese Pflicht nicht ganz so eng geschnitten, aber die sollen in regelmäßigen Abständen zu Fortbildungen kommen. Das könnte sich tatsächlich jetzt vermehren, aber Ansbach ist da relativ gut aufgestellt."