In der Schule gibt´s das manchmal noch bei so heißen Temperaturen, wie wir sie aktuell in Mittelfranken haben: hitzefrei. Aber haben auch Arbeitnehmer darauf Anspruch? Laut der IHK Nürnberg für Mittelfranken, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Temperatur im Betrieb 26 Grad nicht überschreitet. Wie, ist ihm überlassen. Ob per Klimaanlage, oder der Anweisung die Rollläden zu schließen oder über Nacht zu lüften. Bei einer Hitzewelle kann der Arbeitgeber aber auch die Kleidervorschriften lockern, Überstunden abfeiern lassen oder Gleitzeit einführen. Wenn die Raumtemperatur, trotz aller Maßnahmen aber dann mal die 35 Grad überschreitet, dann ist den Angestellten das Arbeiten nicht mehr zumutbar, heißt es von der IHK. Ausnahmen sind natürlich solche Arbeitsplätze wie Grillstuben, Hochöfen usw. Für Schwangere und stillende Mütter gelten bei Hitze übrigens gesonderte Regeln.