Ursprünglich kommt der alte Volksbrauch aus Irland, ist mit den Auswanderern nach Nordamerika gereist und von dort inzwischen wieder nach Europa rübergeschwappt: Halloween. Am Mittwoch ist es wieder soweit, dann gehen auch in Mittelfranken verkleidete Kinder von Tür zu Tür und wollen Süßes, sonst gibt's Saures und zwar in Form von Streichen. Die Polizei warnt aber: Halloween ist kein Freifahrtschein.
Wenn der Briefkasten mit Konfetti befüllt wird oder die Mülltonnen mit Klopapier eingewickelt werden, dann gilt das noch als harmloser Streich. Aber Eltern sollten ihre Kinder genau darüber aufklären, ab wann es eine Sachbeschädigung ist. Das gilt zum Beispiel, wenn eine Hausfassade mit Eiern beworfen wird oder natürlich, wenn brennende Gegenstände oder sogar Kracher in Briefkästen gesteckt werden. Kinder sind zwar erst ab 14 Jahren schuldfähig, aber bei jüngeren Kindern müssen die Eltern bei Beschädigungen grade stehen.