Bei STRABS geht es um Ihr Geld - und nicht um ihre Reizwäsche: Bis Ende des Jahres können noch Anträge auf STRABS-Ausgleich gestellt werden. Gemeint sind die Straßenausbaubeiträge, für die viele Jahre lang, Haus- und Grundbesitzer teils tief in ihre Taschen greifen mussten. Ließ eine Stadt oder Kommune eine Straße erneuern, mussten bis vor zwei Jahren die Anwohner oft tausende von Euro bezahlen. Seit 2018 gilt diese Regelung nicht mehr. Und rückwirkend richtete die Staatsregierung auch noch einen Härtefallfonds ein. 50 Millionen Euro umfasst er und gilt für Zahlungen ab Januar 2014. Wer ab dann noch seine STRABS gezahlt hat, kann noch bis Jahresende einen Antrag auf Entschädigungszahlung einreichen.
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