Es ist beschlossene Sache: Ab dem 1. August tritt das neue Ladenschlussgesetz in Kraft – das hat heute der Bayerische Landtag beschlossen. Was, laut Pressemitteilung, bleibt: Auch bei uns in Mittelfranken haben die Läden auch in Zukunft ab 20 Uhr geschlossen und wie bisher auch sind pro Jahr vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zugelassen, sofern sie im Bezug zu einem besonderen Anlass stehen. Aber es gibt auch einige Lockerungen: Kommunen dürfen künftig acht lange Einkaufsnächte pro Jahr anbieten und brauchen dafür keinen besonderen Anlass. Personallos betriebene Kleinstsupermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen täglich rund um die Uhr öffnen – auch an Sonn- und Feiertagen. Den konkreten zeitlichen Rahmen für die Öffnungszeiten an einem Sonntag sollen die Gemeinden selbst festlegen. Hier ist allerdings eine Höchstöffnungszeit von acht Stunden vorgesehen. Und: Händler dürfen zusätzlich individuell an vier Werktagen pro Jahr länger als 20 Uhr geöffnet haben.