Pferdebesitzer müssen für ihr Pferd auch bei einer Reitbeteiligung gerade stehen. So lässt sich ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zusammenfassen. Hintergrund ist der Rechtsstreit um einen tragischen Reitunfall. Eine Frau war von einem Pferd gestürzt, für das sie eine Reitbeteiligung hat. Seit dem Sturz ist sie querschnittsgelähmt. Ihre Krankenversicherung hat nun von der eigentlichen Pferdebesitzerin vollen Schadensersatz gefordert. Das sieht das Oberlandesgericht etwas anders. Demnach muss die Pferdebesitzerin aber immerhin noch die Hälfte der Kosten übernehmen.