Ab 1. Januar werden Rauchmelder in allen privaten Haushalten in Mittelfranken Pflicht, dann endet die Übergangsfrist. Für die Installation sind die Hauseigentümer verantwortlich. In Mietwohnungen müssen sich dann allerdings die Mieter um die Wartung der Rauchmelder kümmern. In welchen Räumen ein Melder dann gesetzlich vorgeschrieben ist, weiß Marc Stümmler vom „Kreis Feuerwehr Verband Ansbach“:
"Es geht hauptsächlich darum, dass Menschen im Schlaf gewarnt und geweckt werden. Also muss ich in allen Schlafräumen einen Rauchmelder anbringen und auf den Fluchtwegen zur Tür. In den Schlafräumen und in den Fluren ist es Pflicht. Man soll sie sogar noch in den Wohnräumen mit anbringen. In der Küche und im Badezimmer macht es keinen Sinn. In der Küche haben wir viele Dämpfe und Gerüche und auch im Badezimmer benutzen wir z.B. Deo- und Haarsprays und die können zu Fehlfunktionen führen" .