Muss das Landratsamt Neustadt Coronazahlen für die einzelnen Gemeinden veröffentlichen? Mit dieser Frage muss sich jetzt der bayerische Verwaltungsgerichtshof beschäftigen. Das Landratsamt geht gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor.
Das hatte entschieden, dass das Landratsamt lokalisierte Zahlen veröffentlichen muss. Landrat Helmut Weiß sieht hier, nach Informationen der Fränkischen Landeszeitung, Persönlichkeitsrechte in Gefahr. Weiß sieht demnach die Gefahr, dass Infizierte erkannt werden könnten. Aufgrund der großen Bedeutung soll die Frage jetzt grundsätzlich geklärt werden.