Das kann teuer werden für den Betreiber eines Nürnberger Shisha-Cafés. Sein Lokal wurde vom Hauptzollamt im Rahmen der Steueraufsicht kontrolliert. Dabei haben die Zöllner ca. 35 Kilo Wasserpfeifen-Tabak in Dosen mit beschädigten oder fehlenden Steuerzeichen sichergestellt. Das entspricht einem Steuerschaden von rund 800 Euro. Gegen den 33-Jährigen wird jetzt wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ermittelt.
Aber es könnte auf ihn noch zusätzlich ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro zukommen. Denn die Zollbeamten sind auch über verkaufsfertige Kleinpackungen von Shisha-Tabak gestolpert, die aber geöffnet wurden, um daraus dann Teilmengen zu verkaufen. Das ist ein Verstoß gegen den sogenannten Verpackungszwang. Der Verkauf von Wasserpfeifen-Tabak ist in Deutschland legal, er muss aber dann mit der Steuerbanderole versiegelt sein.