Im Prozess um den Verkauf eines angeblichen Wundermittels gegen Krebs hat die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Demnach seien die vom Angeklagten verkauften Produkte namens "Rerum" nicht als Medikamente, sondern als Nahrungsergänzungsmittel einzustufen, so die Anwältin vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Staatsanwaltschaft fordert 5 Jahre Haft für den 63-jährigen Heilpraktiker und Volkswirt. Zitat: Er habe viel Geld mit Scharlatanerie kassiert, indem er die umstrittene Arznei in großem Stil über Therapeuten vertrieben habe.