Die Deutsche Umwelthilfe hat jetzt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht und zwar zur Durchsetzung der "Sauberen Luft" in Nürnberg. Dort wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter seit Inkrafttreten jedes Jahr überschritten, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Umwelthilfe behauptet außerdem, dass diese Werte nicht - wie vorgeschrieben - an den Orten mit der höchsten Verkehrsbelastung gemessen werden. Damit werden die Ergebnisse verfälscht. Mit der Klage will man für die Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf geltendes Recht durchsetzen.