Der Fall eines Nürnberger Opernsängers, der mehrere Schülerinnen sexuell massiv belästigt haben soll, hat für viel Aufsehen gesorgt. Das Urteil dürfte möglicherweise überraschen: Das Gericht hat den Mann frei gesprochen. Unter anderem konnten die Frauen nicht schlüssig darlegen, ob sie sich verbal oder körperlich gewehrt haben. Eine der Frauen habe auch eine monatelange Beziehung mit dem Mann gehabt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten auch darauf hingewiesen, dass die Frauen aus Südkorea sich in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis befunden hätten. Das könne das Gericht aber nicht berücksichtigen, hieß es bei der Begründung.