Nach dem Urteil im sogenannten Reichsbürger-Prozess von Georgensgmünd hat die Verteidigung nun Revision angekündigt. Wie berichtet, verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth den Angeklagten Wolfgang P. zu lebenslanger Haft wegen Mord und zweifach versuchten Mord. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert. Anwältin Susanne Koller erklärte, das Gericht habe sich offenbar vom bestehenden Druck, der auf dem Verfahren gelastet habe, nicht freimachen können. Bei einer Revision wird nur die Urteilsfindung an sich überprüft. Bei einer Berufung müssten alle Tatsachen des Prozesses noch einmal überprüft werden.