Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat jetzt im Hammerwurf-Prozess sein Urteil gefällt. Der Mann, der im letzten September einen Hammer auf eine Nürnberger U-Bahn geworfen hat, muss für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Außerdem muss er während dieser Zeit auch in eine Entziehungseinrichtung. Aus Sicht der Richter war es versuchter Mord, als er am Rathenauplatz den Hammer gegen die Scheibe warf. Nur durch Zufall habe er niemanden getroffen. Sein Motiv sei persönlicher Frust gewesen. Der Mann selbst bereute vor Gericht die Tat.