Das Landgericht Nürnberg-Fürth musste sich jetzt mit einer ungewöhnlichen Schadensersatzforderung beschäftigen. Ein Mann hatte auf die Erstattung von Zahnarztkosten und Schmerzensgeld geklagt, nachdem er im Urlaub in Südeuropa von einem Ball getroffen wurde. Dabei brach ihm ein Schneidezahn ab. Da der Kläger aber wie die anderen Mitspieler zu dieser Zeit ebenfalls in dem Pool stand, in dem sich verschiedene Personen den Ball zuwarfen, und er zwischenzeitlich auch mitspielte, hat er sich nach Überzeugung des Gerichts selbst dem Risiko ausgesetzt. Deswegen steht ihm kein Geld zu.