Polizisten in Bayern dürfen weiter keine sichtbaren Tattoos tragen. So eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs heute. Ein 42-jähriger Polizist aus Mittelfranken hatte geklagt. Das Präsidium Mittelfranken hatte ihm nicht erlaubt, sich den Schriftzug "Aloha" auf seinen Unterarm tätowieren zu lassen. Der Beamte verbrachte seine Flitterwochen auf Haiwaii. Das Tattoo war als bleibende Erinnerung auf dem Arm geplant.