Manch einer hält die Strafe vielleicht für zu mild: Die beiden Angeklagten im S-Bahn-Schubser-Prozess von Nürnberg sind - wie berichtet - zu dreieinhalb Jahren Gefängnis und drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Davon geht jeweils noch knapp ein Jahr Untersuchungshaft weg. Da die beiden zum Zeitpunkt der Tat im Januar erst 17 Jahre alt waren, wurde vor der Jugendkammer das Landgerichts Nürnberg-Fürth verhandelt. Obwohl das Überwachungsvideo sehr aufschlussreich war, konnte den Angeklagten dadurch trotzdem keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden, so die Richter. Darauf war zwar zu erkennen, dass die Gewalt von deren Gruppe ausging und die Opfer sich sogar ruhig und beschwichtigend verhalten haben, es konnte aber nicht bewiesen werden, dass die Täter den Zug bemerkt haben. Bei einer Jugendstrafe gehe es auch nicht um Vergeltung oder Abschreckung, sondern um den Erziehungsgedanken, heißt es in der Urteilsbegründung.