Nachdem das Nürnberger Arbeitsgericht zwei Streiks bei Karstadt verboten hatte, müssen sich die Richter am Freitag (07.06.) noch einmal mit dem Fall beschäftigen. Denn die Gewerkschaft Verdi hat Widerspruch eingelegt. In der mündlichen Verhandlung haben alle Parteien die Möglichkeit, ihre unterschiedlichen Positionen auszutauschen. Da der Werkstreit für Karstadt-Beschäftigte aber sowieso schon zu Ende ist, könnte es für Verdi schwierig werden, noch etwas zu bewirken. Das Arbeitsgericht begründete die Streikverbote von letzter Woche mit der sogenannten Friedenspflicht. Demnach sind Tarifparteien dazu verpflichtet, zu bestimmten Zeiten keine Streiks durchzuführen. Verdi hatte die Entscheidung als "skandalös" bezeichnet.