Darf man den Sänger Xavier Naidoo "Antisemit" nennen - ja oder nein? Das soll jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg klären. Eine Sprecherin der Amadeu-Antonio-Stiftung gegen Rechtsextremismus hatte ihn so bezeichnet und sich dabei unter anderem auf seine Liedtexte bezogen.
In erster Instanz hatte sich Naidoo vor dem Landgericht Regensburg erfolgreich gegen die Vorwürfe zur Wehr gesetzt und den Prozess gewonnen. Die Stiftungssprecherin hat dagegen Berufung eingelegt, so dass der Fall jetzt vom Oberlandesgericht entschieden werden muss. Naidoo ist wegen seiner Liedtexte und Nähe zur Reichsbürgerszene schon mehrfach in die Kritik geraten. Er selbst weist die Antisemitismus-Vorwürfe zurück. Das Oberlandesgericht rechnet erst Ende Oktober mit einer Entscheidung.